Krankentransporte


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K R A N K E N T R A N S P O R T E

Jeder Patient kann/darf sich sein Vertragstaxi selbst auswählen, egal ob aus dem eigenen Wohnort oder aus einem anderen Ort!
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Es steht uns frei, uns zu entscheiden für:

O R T B A U E R
Gabriele & Hermann

Brast 3 - 4924 Waldzell - Telefon: 07754-3400

HIER ZÄHLT NOCH DER MENSCH!

Ruf an - sie helfen dir gerne!
 

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NUR BEI ORTBAUER!!!
Eine besondere Transportmöglichkeit für Patienten mit Rollstuhl!

ORTBAUER- das einzige auf Rollstuhltransporte spezialisierte Unternehmen im Bezirk Ried i. I. bei
dem die Patienten im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben können, daher während der Fahrt eine
schöne Rundumsicht genießen.

FAHRT- bzw. TRANSPORTANORDNUNG (Fahrtkostenschein)
(Hier ein ausgefülltes Muster einer Transportanordnung als PDF)

Wie kommt man zur Transportanordnung (Taxischein):
     1. Transportanordnung 1 Woche vor der Fahrt vom Hausarzt ausstellen lassen
         (darauf achten dass bei medizinischer Begründung TR + die medizinische Begründung
         angegeben ist - ohne TR ist eine Chefärztliche Bewilligung notwendig)
     2. Transportanordnung an Gabriele & Hermann Ortbauer weiterleiten
     3. Gabriele & Hermann Ortbauer kümmern sich - wenn notwendig - um die Chefärztliche
         Bewilligung
     4. nun steht der Fahrt nichts mehr im Wege
      

Beispiele für medizinische Begründungen / zu TR dazu:
     - eingeschränkte Gehfähigkeit
     - massive Gehbehinderung
     - Gangunsicherheit
     - Gehbehinderung
     - Gehunfähigkeit
     - weitgehende Gehunfähigkeit
     - Multiple Sklerose
     - Rollstuhl
     - red. Allgemeinszustand
     - stark red. Allgemeinzustand
     - Blindheit
     - Unterschenkelfraktur
     - Knie OP
     - Hüft OP
     - Meniscus OP
     - Patient geht mit Krücken

INFO: Ab 01/2018 wird für die Krankentransporte von der GKK (Gebietskrankenkasse) kein Selbstbehalt mehr verrechnet!!!
    

Wann ist eine Transportanordnung durch den Chefarzt bewilligungspflichtig:
     1. wenn kein "TR" durch Krankenhaus/Hausarzt auf der Transportanordnung vermerkt ist
         (Ausnahmen: bei Strahlentherapie, Radiotherapie, Chemotherapie, Dialyse -
         hier ist kein Vermerk "TR" notwendig)
     2. Krankentransport über die Grenze OÖ hinaus
     3. wenn mehr als 4 Transporte benötigt werden (z. B.: bei Physiotherapie)

Krankentransporte OHNE Selbstbehalt:
     1. Strahlentherapie (Radiotherapie)
     2. Chemotherapie
     3. Dialyse
     4. bei echter (ganzjähriger) Rezeptgebührenbefreiung

(Hier ein ausgefülltes Muster einer Transportanordnung als PDF)
 

 


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