K R A N K E N T R A N S P O R T E
Jeder Patient kann/darf sich sein Vertragstaxi selbst auswählen, egal ob aus dem eigenen Wohnort oder aus einem anderen Ort!
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Es steht uns frei, uns zu entscheiden für:
O R T B A U E R
Gabriele & Hermann
Brast 3 - 4924 Waldzell - Telefon: 07754-3400
HIER ZÄHLT NOCH DER MENSCH!
Ruf an - sie helfen dir gerne!
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NUR BEI ORTBAUER!!!
Eine besondere Transportmöglichkeit für Patienten mit Rollstuhl!
ORTBAUER- das einzige auf Rollstuhltransporte spezialisierte Unternehmen im Bezirk Ried i. I. bei
dem die Patienten im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben können, daher während der Fahrt eine
schöne Rundumsicht genießen.
FAHRT- bzw. TRANSPORTANORDNUNG (Fahrtkostenschein) |
Wie kommt man zur Transportanordnung (Taxischein): |
Beispiele für medizinische Begründungen / zu TR dazu: - eingeschränkte Gehfähigkeit - massive Gehbehinderung - Gangunsicherheit - Gehbehinderung - Gehunfähigkeit - weitgehende Gehunfähigkeit - Multiple Sklerose - Rollstuhl - red. Allgemeinszustand - stark red. Allgemeinzustand - Blindheit - Unterschenkelfraktur - Knie OP - Hüft OP - Meniscus OP - Patient geht mit Krücken |
INFO: Ab 01/2018 wird für die Krankentransporte von der GKK (Gebietskrankenkasse) kein Selbstbehalt mehr verrechnet!!! |
Wann ist eine Transportanordnung durch den Chefarzt bewilligungspflichtig: |
Krankentransporte OHNE Selbstbehalt: 1. Strahlentherapie (Radiotherapie) 2. Chemotherapie 3. Dialyse 4. bei echter (ganzjähriger) Rezeptgebührenbefreiung |
(Hier ein ausgefülltes Muster einer Transportanordnung als PDF) |