Gruberstraße 63 4021 L I N Z Telefon: +43 732-7604-0 eMail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.
Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
- erhöhten Kündigungsschutz
Förderungen im beruflichen Bereich
- Zusatzurlaub, sofern Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen
- Lohnssteuerbefreiungen (kann ab einem Grad der Behinderung von 25% beim Finanzamt beantragt
werden)
- Fahrpreisermäßigung - z.B.: ab einem Grad der Behinderung von 70% auf Bahnlinien der ÖBB
2023
Behindertenpass (Neuantrag, Neufestsetzung des Grades der Behinderung, Ausstellung eines Duplikates bei Verlust oder Diebstahl)
Sozialministeriumservice Landesstelle OÖ
Gruberstraße 63
4021 L I N Z Telefon: +43 732-7604-0 eMail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Dem Antrag beizulegen sind:
-ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften
-aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie
-Meldezettel in Kopie
Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.
Ab 01.09.2016 im Scheckkartenformat.
Der Antrag kann auch ONLINE über die Homepage des Sozialministeriumservice gestellt werden!
2023
Behindertenpass (Zusatzeintragungen)
Sozialministeriumservice Landesstelle OÖ
Gruberstraße 63
4021 L I N Z Telefon: +43 732-7604-0 eMail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich (Voraussetzungen siehe Info unten):
2023
Beitrittserklärung (MS Gesellschaft Oberösterreich)
Alle, die der OÖ MS Gesellschaft als Mitglied beitreten, helfen durch einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von nur € 14,00 jährlich, die Ziele der Gesellschaft zu verwirklichen. Im Mitgliedsbeitrag inbegriffen:
Ein Gratis Abonnement der Zeitschrift HORIZONTE der Österreichischen MS Gesellschaft.
Der Antrag kann auch ONLINE über die Homepage der OÖ MS Gesellschaft gestellt werden!
2024
Betreuung und Pflege(Handbuch/Wegweiser vom Sozialhilfeverband Ried i. I.)
Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes
Bezirkshauptmannschaft Ried i. I.
Parkgasse 1
4910 R I E D I. I.
Telefon: +43 7752-912-68314
eMail:
sbs-ried.post@shvri.at
Homepage: www.shvri.at
Der Leitfaden/Wegweiser für Betreuung und Pflege des Sozialhilfeverbandes Ried i. I. soll alle ihre Fragen ausreichend beantworten und ihnen eine Hilfestellung bieten, wo sie weiterführende Informationen rund um den Bereich Pflege und Betreuung erhalten können. Neben den allgemeinen Informationen umfasst der Leitfaden auch noch einen persönlichen Teil, der individuell nach den eigenen Wünschen befüllt werden kann, damit im Bedarfsfall nach dem eigenen Willen gehandelt werden kann. Dazu empfiehlt es sich, Angehörige und/oder Vertrauenspersonen darüber zu informieren, wo dieses Exemplar ("Handbuch und Leitfaden für Betreuung und Pflege") aufbewahrt wird.
2023
Text von:
Bezirkshauptfrau und Obfrau des Sozialhilfeverbandes Ried i. I.
Mag. Yvonne Weidenholzer
Euro Key
Österreichicher Behindertenrat
Favoritenstraße 111/11
1100 W I E N Telefon: +43 1-5131 533
eMail: dachverband@behindertenrat.at
Wer kann den Eruo Ky bestellen? Eine Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Behindertenpasses - mit entsprechender Zusatz-eintragung, die den Bedarf bestätigt - oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO. Folgende Zusatzeintragungen bestätigen den Bedarf: - Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitäts-
einschränkung - Bedarf einer Begleitperson - überweigend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen - ist hochgradig sehbehindert - ist blind - ist taubblind Oder OHNE Zusatzeintragungen mit folgenden Befunden: - schwere Darmerkrankung (z.B.: Morbus Crohn, Colitis schweren Ausmaßes) - Enterostoma (künstlicher Darmausgang) oder Urostoma (künstlicher Blasenausgang) - Insulinpflichtige Diabetes - schwere Gehbehinderung ohne Eintrag der Unzumutbarkeit - bei Notwendigkeit zu kathetersieren (kein Dauerkatheter).
2023
Fahrtkostenzuschuss (für NICHT erwerbstätige Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen)
Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 L I N Z
Telefon: +43 732-7720-152 21
Fax: +43 732-7720-21 56 19
eMail: so.post@ooe.gv.at
Der Zuschuss soll Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen einen Teil der Mehraufwendungen für die erschwerte Mobilität abgelten.
Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen, die Auszahlung erfolgt jeweils im Oktober des Jahres.
Höhe des Zuschusses: EUR 638,--
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag "Unzumutbarkeit der Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel"
- Alter zwischen 15 und 64 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bei Berufstätigkeit mit Zugehörigkeit zum Personenkreis der "Begünstigten Behinderten" gibt es den
Mobilitätszuschuss vom Sozialministeriumservice
- keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z. B.: Arbeitsunfall, Unfall Fremdverschulden)
2023
HIPPOTHERAPIE (Neuantrag und Weitergewährung der Leistung)
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT Ried i. I. Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43 7752- 912-0
Die Hippotherapie ist eine Reittherapie für Menschen mit Körperbeeinträchtigungen und Wahr-nehmungsstörungen im orthopädischen und neurologischen Bereich.
Wie kommt man zur Hippotherapie? Die/der behandelnde Ärztin/Arzt (Fachärztin/Facharzt für Kinderheilkunde, Orthopädie oder Neurologie) hat die Therapie zu verordnen. Mit dem Verordnungsschein stellt man einen Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Man kann den Antrag auch beim Amt der OÖ Landes-regierung oder beim zuständigen Gemeindeamt, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrich-tung selbst abgeben. Der Antrag wird dann umgehend an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.
2023
Licht ins Dunkel / Österreichische MS Gesellschaft (Individualhilfe aus dem Fonds Licht ins Dunkel)
Österreichische MS Gesellschaft
Währinger Gürtel 18-20
1097 W I E N Telefon: +43 (0) 800-311 340 eMail: office@oemsg.at
Bei Ausgaben die nicht dem Lebensunterhalt zuzuordnen sind (z.B.: PKW Adaptierung, Hörgeräte, Heilbehelfe...), kann über die Österreichische MS Gesellschaft aus dem Fonds von Licht ins Dunkel ein Antrag zur Unterstützung gestellt werden.
Hierfür bitte unten eingefügten Antrag ausfüllen, unterschreiben und die im Antrag angeführten Unterlagen beilegen. Diese Unterlagen per Post oder mittels eMail an die Österreichische MS Gesellschaft übermitteln.
2023
Mobilitätszuschuss (bei Erwerbstätigkeit + Zusatzeintragung im Behindertenpass "Unzumutbarkeit der Benützung öffentl. Verkehrsmittel"
4021 L I N Z Telefon: +43 732-7604-0 eMail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann einem begünstigten Behinderten – bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel – einmal jährlich ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben, werden im Rahmen einer Aktion (in der Regel im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres) schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.
4021 L I N Z Telefon: +43 732-7604-0 eMail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt.
Vorraussetzung: Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder "Blindheit". Wenn Sie keinen Behindertenpass mit dieser Zusatzeintragung haben, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei Ihrer Landesstelle beantragen.
2023
Der Antrag kann auch ONLINE über die Homepage des Sozialministeriumservice gestellt werden!
PKW Adaptierung
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 L I N Z
Telefon: +43 732-7720-152 21
eMail: so,post@ooe.gv.at
Wer wird gefördert:
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, sowie schwer gehbeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können einen Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung, bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten.
Sie dürfen nicht berufstätig sein und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
Was wird gefördert:
Es wird die behinderungsbedingt notwendige Adaptierung, bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges (wie z. B. Rollstuhlrampe, Drehsitz, Handgas, Automatikgetriebe) gefördert.
2023
Sozialratgeber (Hilfe und Unterstützung für Menschen in OÖ, soziale Richtsätze, Geld- und Sachleistungen)
Amt der OÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
4021 L I N Z Telefon: +43 732-7720-0
eMail: post@ooe.gv.at
Sozialratgeber 2022:
Auf insgesamt 212 Seiten gibt der neue OÖ Sozialratgeber Überblick über soziale Unterstützungsangebote in ganz Oberösterreich.
OÖ Beihilfen, Förderungen, Geld- und Sachleistungen, sowie Ermäßigungen werden im Sozialratge-
ber veranschaulicht. Die Broschüre ist als Druckwerk beim Land OÖ kostenlos erhältlich.
2023
Soziale Rehabilitation: - Elektronische Hilfsmittel (für blinde, bzw. für sehbeeinträchtigte Personen)
- Kommunikations-Hilfsmittel (für gehörlose, bzw. hörbeeinträchtigte Personen)
- sonstige technische Hilfsmittel (z. B.: Treppensteiger, Treppenraupe, Therapiedreirad, Handbike, Aufstehhilfen, elektronischer Torantrieb...)
- Hilfe in besonders schwierigen (behinderungsbedingten) finanziellen Lagen
- Wohnraumadaptierung (z. B.: Treppenlift, barrierefreie Dusche, Rollstuhlrampe, Verbreiterung der Türen...)
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 L I N Z
Telefon: +43 732-7720-152 21
eMail: so.post@ooe.gv.at
Wer wird gefördert:
- Hauptwohnsitz des Förderwerbers muss in Oberösterreich sein.
- Blinde und schwer sehbeeinträchtigte Menschen für die Anschaffung behindertengerechter
Sonderausstattung
- Gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen für den Ankauf von Kommunikationshilfsmittel oder
deren Reparatur
- Menschen mit Beeinträchtigungen für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel
- Hilfe in besonders schwierigen finanziellen Lagen, die durch Behinderung entstanden sind
- Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtige Menschen, sowie Menschen
ohne obere Extremitäten für die behindertengerechte Ausstattung von Eigenheim und Wohnungen